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herzog kommunikation GmbH
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRB 720793
UstID-Nr.: DE 814 703 851
Geschäftsführer: Florian Mück, Tobias Munk
§ 1 Geltungsbereich
1. Die Leistungen, Angebote und Lieferungen von herzog kommunikation GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage unserer AGB. Unsere AGB gelten auch für alle Folgeaufträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Abnahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden/Geschäftspartner können von herzog kommunikation GmbH nicht anerkannt werden. Es sei denn dies wird von herzog kommunikaton GmbH schriftlich bestätigt. Dies gilt auch dann, wenn diesen nicht widersprochen wird.
3. Sämtliche Abweichungen bedürfen zur ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung herzog kommunikation GmbH.
§ 2 Angebote und Auftragsbestätigung
1. Angebote herzog kommunikation GmbH sind – auch bezüglich der Preise – freibleibend und unverbindlich.
2. Mit Annahme eines Angebots erklärt der Kunde den bindenden Antrag auf Abschluss eines Vertrags. Der Antrag gilt als angenommen, wenn wir nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Datum des Auftrages die Ablehnung erklärt haben.
3. die herzog kommunikation GmbH ist berechtigt, sich im Bedarfsfall zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen, z.B. Programmierungs- und Grafikarbeiten durch Dritte vornehmen zu lassen. Ausschließlicher Vertragspartner ist dabei die herzog kommunikation GmbH.
§ 3 Leistungsgegenstand
1. Nach Maßgabe der Bestimmungen dieser AGB übernimmt herzog kommunikation GmbH die Beratung, Konzeption und Realisation von Marketingmaßnahmen, Gestaltungsmaßnahmen, die Programmierung und die Installation von Softwareprodukten für den Kunden.
2. Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge erfolgt gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar). Das Präsentationshonorar wird im Falle der Erteilung des Auftrags auf die Agenturvergütung angerechnet. Die Installation von Softwareprodukten umfasst die Prüfung der Installationsumgebung und die eigentliche Installation der Software zur Anwendung. Weitere Leistungen sind gesondert zu vereinbaren. Für die Platzierung und Unterhaltung einer neuen Web Site oder die Übernahme einer bestehenden Web Site im Internet bedarf es des Abschlusses eines besonderen Web Site-Hosting-Vertrages. Der Hostingvertrag wird von herzog kommunikation GmbH lediglich vermittelt; die Vertragsbeziehung kommt mit dem Hosting-Anbieter zustande.
3. Die Softwareprodukte werden, nach Wahl von herzog kommunikation GmbH, über die üblichen Dienste bzw. Nutzungsprotokolle nutzbar sein.
4. Die Softwareprodukte werden, nach Wahl von herzog kommunikation GmbH, für die übliche Browser-Software lesbar sein.
5. Zur Vertragsdurchführung wird der Kunde das erforderliche Basismaterial, insbesondere Texte, Daten, bewegte und unbewegte Bilder, Illustrationen, Graphiken, Logos und sonstige Materialien und Informationen in digitaler Form der herzog kommunikation GmbH übergeben. Die Beschaffung des Basismaterials ist von herzog kommunikation GmbH nicht geschuldet. Weitere Leistungen wie z.B. die Erstellung der notwendigen Inhalte, Corporate Design, Werbemittelerstellung, Bilder, Zusatzmodule wie Webshop, Layoutvorlagen für pdf-Export etc. sind gesondert zu vereinbaren.
§ 4 Technische Spezifikationen, Durchführung der Programmierarbeiten
1. Der Kunde hat herzog kommunikation GmbH das Basismaterial unverzüglich zu übergeben. Übergibt der Kunde das Basismaterial nicht rechtzeitig, so verlängern sich zum einen die vereinbarten Ausführungsfristen entsprechend und herzog kommunikation GmbH kann, nach einer schriftlichen Aufforderung mit Fristsetzung, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche des Kunden vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde schuldet in diesem Fall eine anteilige Vergütung für die bislang erbrachten Dienstleistungen. Das Basismaterial muss in Formaten – die herzog kommunikation GmbH bestimmt – zur Verfügung gestellt werden.
2. Die herzog kommunikation GmbH wird auf der Grundlage des Basismaterials, die Werbemittel erstellen, die Softwareprodukte programmieren, anpassen und installieren.
3. Die erstellten Werbemittel bzw. die installierte Softwareprodukte sind vom Kunden sofort zu kontrollieren; ein Anpassungsvorgang ist im Preis enthalten. Jede weitere Anpassung oder jede nachträgliche Änderung wird zu den jeweils gültigen Preisen von herzog kommunikation GmbH berechnet. Service und Wartung können zusätzlich beauftragt werden und werden zum jeweils vereinbarten Stundensatz von herzog kommunikation GmbH berechnet.
4. Die Werbemittel sind durch Gegenzeichnung freizugeben, die Softwareprodukte gelten als abgenommen, wenn herzog kommunikation GmbH die Installation dem Kunden mitteilt. Eine gesonderte Abnahme ist nicht erforderlich, die Inbetriebnahme kommt einer Abnahme gleich.
5. Befindet sich der Kunde mit Zahlungspflichten gegenüber herzog kommunikation GmbH in Verzug, so kann herzog kommunikation GmbH seine Arbeiten bis zum Eingang der Zahlungen des Kunden unterbrechen; die Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Weitergehende Rechte von herzog kommunikation GmbH nach diesen AGB und nach den gesetzlichen Vorschriften bleiben vorbehalten.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der geltenden MwSt. Soweit herzog kommunikation GmbH die Vertragsleistungen an einem Standort des Kunden erbringt, sind die Reise- und Verpflegungskosten mit den geltenden Sätzen gesondert zu vergüten.
2. Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, wird die vereinbarte Vergütung wie folgt fällig: Bei Softwareprodukten: 50 % bei Vertragsabschluss und 50 % nach Installation der Softwareprodukte.
Ansonsten sind die Rechnungen zahlbar: innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Sämtliche Zahlungen sind per Überweisung spesenfrei an den Sitz von herzog kommunikation GmbH zu leisten. Maßgeblich ist der Tag der Gutschrift auf unserem Konto.
3. Gerät der Kunde über eine Dauer von mehr als 4 Wochen in Zahlungsverzug oder befindet sich der Kunde trotz schriftlicher Mahnung mit einem Betrag von mehr als € 500,00 EUR in Verzug, so ist herzog kommunikation GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Schadensersatzansprüche und sonstige gesetzliche Ansprüche von herzog kommunikation GmbH bleiben vorbehalten. Ab Fälligkeit ist herzog kommunikation GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum der Ware / Leistung bis zur Zahlung aller Rechnungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
herzog kommunikation GmbH ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ohne Rücktritt vom Vertrag und ohne dass es hierfür einer Fristsetzung bedarf die Vorbehaltsware /Leistung herauszuverlangen. Bis zur Abholung der Vorbehaltsware bleibt der Kunde jedoch berechtigt, dies durch vollständige Zahlung sämtlicher offenen Rechnungen abzuwenden. Nach Rücknahme der Ware ist herzog kommunikation GmbH berechtigt, diese in branchenüblicher Weise freihändig zu verwerten. Der Verwertungserlös ist abzüglich angemessener Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen. herzog kommunikation GmbH ist auch berechtigt die erstellte Software zu deaktivieren und vom Netz zu nehmen.
§ 7 Bereitstellung des Basismaterials durch den Kunden bzw. durch herzog kommunikation GmbH, Freistellung
1. Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, das Basismaterial herzog kommunikation GmbH zur Verfügung zu stellen. Soweit an dem Basismaterial Urheberrechte, Markenrechte und/oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter bestehen, stellt der Kunde sicher, dass er im Besitz der erforderlichen Lizenzen ist, insbesondere, dass er berechtigt ist, Bilder, Fotografien, Filme, Logos, Zeichen und sonstige Darstellungen, Gestaltungen und Informationen zu digitalisieren, in die Software aufzunehmen und als deren Teil zu nutzen und/oder diese Befugnisse herzog kommunikation GmbH einzuräumen. Der Kunde ist für die von ihm erstellten und online gestellten Texte(Beiträge/Bilder/etc.) verantwortlich und stellt herzog kommunikation GmbH in vollen Umfang für mögliche Inanspruchnahmen frei.
2. Sofern Dritte herzog kommunikation GmbH gegenüber geltend machen, dass die Einbeziehung von Basismaterial in Softwareprodukte Urheberrechte, Markenrechte und/oder gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt, wird herzog kommunikation GmbH den Kunden hierüber unverzüglich schriftlich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, herzog kommunikation GmbH insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, herzog kommunikation GmbH bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und etwaige Schadensersatzbeträge zuzüglich der Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung auf Verlangen von herzog kommunikation GmbH zu übernehmen. Hat herzog kommunikation GmbH dem Kunden das notwendige Material beschafft, so gelten die obigen Absätze sinngemäß auch für herzog kommunikation GmbH.
§ 8 Änderungen / Mitwirkungspflichten
Der Kunde kann bis Projektabschluss eine Änderung und/oder Ergänzung verlangen. herzog kommunikation GmbH wird in diesem Fall die Arbeiten unterbrechen und prüfen, ob die Änderung technisch durchführbar und unter Berücksichtigung der betrieblichen Leistungsfähigkeit herzog kommunikation GmbH zumutbar ist. Der Mehrpreis wird ermittelt und dem Kunden in Rechnung gestellt.
2. Im Falle eines Änderungsverlangens nach § 8 Abs. 1 verlängern sich die Ausführungsfristen um die Zahl der Tage, an denen infolge des Änderungsverlangens die Arbeiten von herzog kommunikation GmbH unterbrochen waren. herzog kommunikation GmbH kann für die Dauer der Unterbrechung eine angemessene zusätzliche Vergütung verlangen, wenn und soweit die von der Unterbrechung betroffenen Mitarbeiter nicht anderweitig eingesetzt werden konnten und dem Kunden dies schriftlich mitgeteilt wurde.
§ 9 Übergabe
1. herzog kommunikation GmbH wird dem Kunden die Fertigstellung der Werbematerialien, die Installation der Softwareprodukte mitteilen.
2. Nach erfolgreicher Installation wird herzog kommunikation GmbH den Kunden in bis zu zwei Stunden in die Nutzung der Software einweisen. Einweisungen über längere Zeiten oder für mehrere Personen können separat beauftragt werden.
3. Sofern der Kunde herzog kommunikation GmbH nicht innerhalb von 5 Werktagen eine schriftliche Mängelrüge mit detaillierter Angabe der festgestellten Mängel abgesandt hat, gelten die Leistungen als mangelfrei.
§ 10 Rechteeinräumung durch herzog kommunikation GmbH
1. herzog kommunikation GmbH räumt dem Kunden das uneingeschränkte und ausschließliche Recht ein, die Werbemittel, Software vertragsgemäß zu nutzen. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die erbrachte Leistung oder Teile hiervon, soweit sie urheberrechtlichen Schutz genießen, in anderer als der mit herzog kommunikation GmbH vertraglich vereinbarten Weise zu nutzen. herzog kommunikation GmbH ist insoweit berechtigt, einen Urhebervermerk in handelsüblicher Form in der Software anzubringen, insbesondere ist herzog kommunikation GmbH berechtigt die Kunden als Referenzen zu benennen und entsprechende Auszüge werblich zu nutzen.
2. herzog kommunikation GmbH ist ferner berechtigt, eine Kopie des der angepassten Software für Archivzwecke zu behalten.
§ 11 Mängelhaftung
1. herzog kommunikation GmbH übernimmt die Sachmängelhaftung dafür, dass die Leistungen den üblichen Anforderungen und Beschaffenheiten entspricht. Sind Druckvorlagen oder Proofs freigegeben, so gehen evtl. Fehler im Inhalt, der Darstellung und Farbe zu Lasten des Kunden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
2. Jegliche Mängelhaftung von herzog kommunikation GmbH erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch äußere Einflüsse oder durch ein Nichteinhalten der in der Software enthaltenen Nutzungsbedingungen verursacht werden. Sie entfällt, soweit der Kunde die Software ohne Zustimmung von herzog kommunikation GmbH selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Mängel nicht durch solche Änderungen verursacht worden sind und die Mängelbeseitigung durch die Änderungen nicht unzumutbar erschwert wird.
3. Für Mängel der Software leistet herzog kommunikation GmbH Nacherfüllung nach ihrer Wahl durch Nachbesserung der Software oder durch Herstellung einer neuen Software. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde die Vergütung herabsetzen (mindern). Schadensersatz kann nicht verlangt werden.
4. Mängelansprüche des Kunden verjähren binnen eines Jahres nach der Installation der Software.
§ 12 Haftungsbeschränkung
1. herzog kommunikation GmbH haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dieser AGB.
2. Soweit in dem nachstehenden § 12 Abs. 3 bis Abs. 4 nichts Abweichendes geregelt ist, ist eine Haftung von herzog kommunikation GmbH auf Schadensersatz – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs und auch nach Ablauf einer ihr etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. herzog kommunikation GmbH haftet vorbehaltlich des nachstehenden § 12 Abs. 3 bis Abs. 4 insbesondere nicht auf Ersatz oder Beseitigung von Schäden, die nicht an der Software selbst entstanden sind, z.B. wegen Verlustes oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten. herzog kommunikation GmbH haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ebenfalls nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges oder Unmöglichkeit der Leistungen von herzog kommunikation GmbH sind beschränkt auf den Wert desjenigen Teiles der Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzuges nicht wie vertraglich vorgesehen verwendet werden kann.
4. Die Haftungsbeschränkungen gem. § 12 Abs. 1 bis Abs. 3 gelten nicht für Körperschäden, Schäden an Gesundheit und Leben sowie Personen- und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden, die herzog kommunikation GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat. Sie gelten ferner nicht im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und/oder für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind. In diesen Fällen gilt Folgendes: a) herzog kommunikation GmbH haftet wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder für Personen- und/oder Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz jeweils nach den gesetzlichen Bestimmungen. B) herzog kommunikation GmbH haftet ferner nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten und für entsprechendes Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen. C) Im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und/oder für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind, haftet herzog kommunikation GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen, in dem letztgenannten Fall jedoch nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
§ 13 Datenschutz
1. Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten von herzog kommunikation GmbH gespeichert und verarbeitet werden.
2. herzog kommunikation GmbH behandelt alle im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten und Vorgänge, Informationen, Unterlagen und Daten des Kunden vertraulich. Dies gilt auch für Mitarbeiter von herzog kommunikation GmbH.
3. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von seinem Anschluss verbreiteten und bei ihm abrufbaren Nachrichten und Dienstleistungen, sowie der über seinen Anschluss durchgeführten Operationen und Transaktionen. Der Kunde hat für die Einhaltung der maßgeblichen Bestimmungen zu sorgen, soweit er Änderungen bei den erbrachten Dienstleistungen vornimmt.
§ 14 Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht.
2. Ist der Kunde Kaufmann oder hat er in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und herzog kommunikation GmbH.
3. Der Kunde wird seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von herzog kommunikation GmbH an Dritte abtreten; § 354 a HGB bleibt unberührt.
4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von herzog kommunikation GmbH anerkannt worden sind.
5. Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.